marktüblicher Zinsfuß

marktüblicher Zinsfuß
für sichere Kapitalanlagen erster Bonität zu erzielender  Zins. Berechenbar aus dem Durchschnitt der  Effektivzinsen für Staatsanleihen, Pfandbriefe und erststellige Hypotheken. Der m.Z. entspricht dem „reinen Zins“, d.h., sämtliche akzessorischen Bestandteile (z.B. Risikoprämien) werden ausgesondert. Von Bedeutung ist der m.Z. für die Bewertung von Effekten. Für die Berechnung von  Ertragswerten wird er als Kalkulationszinsfuß verwendet.

Lexikon der Economics. 2013.

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